Dienstgeber Antrag in ARK Diakonie Deutschland beschlossen

Die Dienstgeberseite hat am 01.06.2016 einen Antrag in die ARK zur Erhöhung der Entgelte um 2,6 % für Mitarbeitende nach Anlage 2 und Anerkennungspraktika nach Anlage 10a.I eingebracht, der von der ARK beschlossen wurde. Die Entgelte für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler in der Pflege nach Anlage 10a.II und III steigen um 4 %. Die Steigerungen werden zum 01.08.2016 greifen. Per Dienstvereinbarung können die Regelungen um bis zu zwei Monate vorgezogen werden.

Diese Erhöhung gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 8a, da hier gesonderte Entgeltverhandlungen zum Jahresende erfolgen.

Zu den vielen weiteren Anträgen beider Seiten haben die Dienstgeber umfangreiche Kompromissvorschläge gemacht, die aber zu keiner Einigung in der ARK-Sitzung führten und so in der zweistufigen Schlichtung entschieden werden. Bis zu einem verbindlichen Spruch des Schlichters, der für beide Seiten gilt, können einvernehmliche Lösungen vereinbart werden. Die Dienstgeber sind weiter ausdrücklich gesprächsbereit, um angemessene Lösungen für Mitarbeitende und Einrichtungen der Diakonie in allen Regionen und Arbeitsfeldern zu finden.