Einen Schritt weiter, aber noch (lange) nicht am Ziel

Im Vorfeld der regulären Sitzung der ARK DD am 22. November 2016 fanden erneut Sondierungsgespräche zwischen Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber statt. Trotz konstruktiver Sondierungsrunden nahmen die Dienstnehmervertreter leider nicht an der langfristig terminierten ARK-Sitzung teil.

Nachdem die Dienstgeber bereits in den letzten Monaten ein weitreichendes Entgegenkommen signalisiert hatten – z.B. durch die Rücknahme der „Altenhilfeanträge“ und der Forderung nach regionalen Flexibilisierungen (siehe Blogbeiträge vom 19. und 27. September) – zeigten sich während der Sondierungsgespräche nun auch die Vertreter der Dienstnehmer offen für konstruktive Verhandlungen. Dieses Signal begrüßen die Dienstgeber ausdrücklich.

Knackpunkt Zusatzversorgung

Die kirchliche Zusatzversorgung ist ein wichtiges Element der Sozialleistungen der diakonischen Unternehmen. Sie sichert eine zusätzliche Altersvorsorge für alle Mitarbeitenden in der Diakonie. So tragen die diakonischen Dienstgeber dazu bei, den Lebensstandard trotz sinkender Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zu sichern und bleiben zugleich für junge Mitarbeitende attraktiv. Die Zusatzversorgung ist eine Leistung, die es bei den meisten privat-gewerblichen Anbietern im Sozialbereich nicht gibt!

Die Dienstgeber tragen die Kosten dafür bisher allein, die sich immerhin auf derzeit zusätzlich 4,8 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts pro Mitarbeitenden belaufen. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert: der demografische Wandel (Stichwort „alternde Gesellschaft“) und die nun seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten führen dazu, dass die aktuellen Beiträge nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren. Deswegen sind Änderungen in der Finanzierung erforderlich. Wenn nicht Leistungen der Zusatzversorgung gekürzt werden sollen, werden die Beiträge zukünftig weiter steigen. Dies ist schon jetzt absehbar. Denn anders als die „öffentlichen“ Kassen haben die kirchlichen Zusatzversorgungskassen die Beitragssteigerungen bereits offengelegt. So werden die KZVK Rheinland-Westfalen und die EZVK ihre Beiträge in den kommenden Jahren auf 5,6 Prozent erhöhen. Um die Erhöhungen solidarisch zu schultern, plädieren die Dienstgeber seit langem für die Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung der Dienstnehmer, die es bereits bis 2007 gab.

Auch in der gestrigen Sondierung war die Frage nach der Eigenbeteiligung Thema. Die Dienstnehmer wollen eine Eigenbeteiligung in Schritten von 0,2 %, 0,3 % und 0,4 % erheben und diese sehr geringe Beteiligung über 10 Jahre hinweg bis 2026 als unveränderbar festschreiben.

Ein Rechenbeispiel:

Für eine/n Erzieher/in (Entgeltgruppe 7 der AVR DD, mit Zuschlag für ein Kind und einer Schichtzulage) würde eine monatliche Eigenbeteiligung in Höhe von 0,2 Prozent einen Betrag von 6,10 Euro brutto, bei einer Eigenbeteiligung in Höhe von 0,4 Prozent einen Betrag von 12,19 Euro brutto bedeuten – und das steuer- und beitragsbegünstigt.

Diese Eigenleistungen sind für die eigene zusätzliche Vorsorge im Alter ein sehr überschaubarer Betrag. Vor allem, wenn man diese Vorsorgeform mit anderen Möglichkeiten wie der Riester-Rente (Einzahlung: 4% des Vorjahresbrutto, um die volle Förderung zu erhalten) vergleicht.

Eine Festlegung wie aktuell von den Dienstnehmern gefordert, wird der schwierigen Situation der kirchlichen Zusatzversorgungskassen nicht gerecht, sondern gefährdet die Existenz des gesamten Systems der Altersvorsorge in der Diakonie. Dies ist nicht im Interesse eines Erhalts der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.

Auch hier signalisierten die Dienstgeber aber Verhandlungsbereitschaft. Die Angebote der Dienstgeber in den gestrigen Gesprächen waren

a) entweder eine Eigenbeteiligung in den erwähnten Schritten, allerdings ohne eine 10-jährige Festschreibung

oder

b) eine zehnjährige Bindung, dann allerdings mit angemessenen Eigenbeteiligungswerten.

Beide Vorschläge wurden von der Dienstnehmerseite derzeit nicht angenommen.

Über das Angebot der Dienstgeber für eine Entgelterhöhung wurde nicht beraten. Die Dienstgeber bleiben bei ihrem Angebot einer Erhöhung von insgesamt 5,3 Prozent für 2016 und 2017. (Angebotdetails: Siehe Blogbeitrag vom 26. Oktober 2016)

Weiteres Verfahren

Die Dienstgeber begrüßen die Rückkehr zu inhaltlichen Verhandlungen (auch wenn in den Sondierungsgruppen bislang bedauerlicherweise keine Ergebnisse erzielt werden konnten). Die Dienstgeber hoffen darauf, dass sich auch im Vorfeld der nächsten Sitzungen der Fachausschüsse die Gelegenheit ergeben wird, sich über die strittigen Punkte auszutauschen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Die nächste reguläre Sitzung der ARK DD ist für den Februar 2017 vorgesehen. Die Dienstgeber würden es aber befürworten und unterstützen, wenn es bereits früher zu einer Verständigung kommen würde.