Keine Einigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Leider ist es in der Sitzung am 29. April zu keiner Einigung über Entgeltsteigerungen im Interesse der Mitarbeitenden und Einrichtungen gekommen.

Die Dienstgeberseite hatte zur Sitzung ein umfassendes Angebot vorgelegt, dass mit der Zahlung einer steuerfreien Corona-Prämie und mit Entgelterhöhungen eine Gesamtlösung beinhaltete. Das Angebot ging deutlich über den im Februar seitenübergreifend eingebrachten Vorschlag hinaus. Es nahm Anliegen der Dienstnehmerseite auf, die nach der Februar-Sitzung in mehreren intensiven Gesprächen einer Arbeitsgruppe diskutiert worden waren. Umso mehr bedauert es die Dienstgeberseite, dass die Dienstnehmerseite in der Sitzung keine Bereitschaft zeigte, die beiden Themen zumindest gemeinsam zu beraten und in einem zweiten Schritt Lösungen für mögliche Beschlussfassungen zu finden. Kürzungen bestehender Vergütungsbestandteile waren nicht Bestandteil des Angebots!

Die Dienstgeberseite schlug auch eine Kompromisslösung vor, nachdem die (inhaltlich zwischen den beiden Seiten geeinte) Prämien-Regelung in Kombination mit einer bis zum Ende des Jahres laufenden Antragsfriedenspflicht hätte beschlossen werden können. Damit hätte für die Einrichtungen angesichts der mit der Zahlung der Corona-Prämie verbundenen Refinanzierungsfragen eine gewisse Planungssicherheit für das Jahr 2021 erreicht werden können. Die Dienstnehmerseite lehnte diesen Vorschlag ab. Die Antragsfriedenspflicht hätte lediglich einseitige Anträge zu Entgelterhöhungen ausgeschlossen. Einvernehmliche Beschlussfassungen mit Wirkung für das Jahr 2021 wären  jederzeit möglich geblieben. Die Dienstgeberseite verwies auf das vorliegende Angebot zu Entgelterhöhungen, über das auch nach dem isolierten Beschluss der Corona-Prämie noch hätte beraten werden können. Auch dies lehnte die Dienstnehmerseite ab.

Die Dienstgeberseite bedauert die fehlende Verständigung sehr. Angesichts des sich nun abzeichnenden fehlenden Refinanzierungsvorlaufs wird ein Angebot in diesem Umfang später im Jahr nicht mehr aufrechterhalten werden können.

zur Corona-Prämie

Noch besteht eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für gezahlte Corona-Prämien. Ohne diese staatliche Begünstigung ist die Zahlung für die Mitarbeitenden nicht mehr attraktiv. Festzuhalten ist, dass sowohl im Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes als auch in den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Corona-Prämien im Zusammenhang mit Entgeltverhandlungen beschlossen wurden.

Das Angebot beinhaltete eine nach Entgeltgruppen gestaffelte steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von bis zu 600 €, soweit Mitarbeitende den maximal steuerlich begünstigten Betrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft haben. Damit hätten insbesondere die Mitarbeitenden profitiert, die bisher keine staatlich finanzierten Corona-Prämien erhalten haben.

zu Entgeltsteigerungen

Nur eine frühzeitige Beschlussfassung von Entgeltsteigerungen ermöglicht Einrichtungen, die damit zukünftig verbundenen Kostensteigerungen bei den Kostenträgern zu verhandeln. Eine solche Planungssicherheit ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der abzusehenden Verschärfung der wirtschaftlichen Lage von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund umfasste das Angebot lineare Entgeltsteigerungen in Höhe von 2,0 v.H. zum 1. Oktober 2021 bzw. für Einrichtungen im Norden und Osten zum 1. Januar 2022. Diese Unterscheidung orientiert sich an vergangenen Beschlüssen der ARK DD. Zusätzlich waren die Einführung und Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen (u.a. Funktionszulagen für einzelne gefragte Tätigkeiten) im Angebot enthalten.