Einigung erzielt: Corona-Prämie und Entgeltsteigerungen in den AVR DD

In der Sitzung am 25. November 2021 haben sich Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland auf die Gehaltsentwicklung der Mitarbeitenden (außer den Ärzten) für das Jahr 2022 verständigt.

Corona-Prämie

Die diakonischen Mitarbeitenden haben in den vergangenen Monaten tagtäglich die Herausforderungen der Corona-Pandemie angenommen und waren rund um die Uhr für die Klientinnen und Klienten da. Die Mitarbeitenden erhalten als Anerkennung für die besonderen Belastungen eine Corona-Prämie in Höhe von bis zu 800 €.

Attraktive Entgelte ab 1. Januar und Zulagen ab 1. April

  • Ab dem 1. Januar 2022 erhöhen sich die Entgelte um 2,2 v.H., mindestens jedoch 50 €.
  • Mitarbeitende erhalten eine höhere Wechselschichtzulage (zunächst 100 € dann 130 €) und einen höheren Zuschlag für die Arbeit an Samstagen (15 v.H.).
  • Fachkräfte erhalten Zulagen für die Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen bzw. bei Weiterbildungen in Palliativ-Care, Wundmanagement oder in der Intensivpflege.

Die detaillierten Einzelheiten des Beschlusses sind auf unserer neuen Seite attraktiver.de dargestellt.

Wir finden, dass der Beschluss ein guter Kompromiss im Sinne der Mitarbeitenden wie der Unternehmen ist. Allerdings hätte eine frühere Einigung den Trägern und Einrichtungen mehr Möglichkeiten in den Verhandlungen mit den Kostenträgern gegeben. Einige Kostenträger refinanzieren Steigerungen der Personalkosten, wenn die Einrichtungen diese frühzeitig und im Voraus geltend machen. Dies bleibt uns für zukünftige Verhandlungen wichtig.

Wir wünschen eine gute, gesunde und behütete Adventszeit!

Erneut keine Eingung in der ARK DD

Seit Monaten suchen wir eine Verständigung mit der Dienstnehmerseite in der ARK DD. In der letzten Sitzung am 16. September haben wir ein weiterführendes Angebot zur Zahlung einer Corona-Prämie noch im Jahr 2021 unterbreitet. Diese Sonderzahlung hätte die Erhöhung der Entgelte für 2021 kompensiert. So wurde es in verschiedenen Tarifen auch des öffentlichen Dienstes gehandhabt. Zudem haben wir eine lineare Erhöhung der Entgelte für 2022 angeboten.

Leider konnten wir zu unseren Angeboten keine Einigung erreichen. Auch die gemeinsame Beratung über die Details ist von der Dienstnehmerseite abgelehnt worden, obwohl wir uns zu deutlichen Modifikationen bereit erklärt haben. Unsere Angebote sind selbstverständlich mit einer gewissen Planungssicherheit für die Unternehmen verbunden. Insofern sind wir darauf angewiesen mit den Dienstnehmern Kompromisse zu finden, die im Sinne der Mitarbeitenden aber auch der Unternehmen ausfallen. Wir wünschen uns eine zeitnahe Verständigung mit den Dienstnehmervertretern über die Regelungen zur Corona-Prämie und den Entgeltsteigerungen insgesamt, können den Aspekt der Refinanzierung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für die sehr unterschiedlichen Dienste und Einrichtungen in der Diakonie jedoch nicht außen vor lassen.

In den letzten Jahren ist uns dieser Kompromiss für alle Berufsgruppen – einschließlich der Ärztinnen und Ärzte – in der Kommission mit gemeinsamen Beschlüssen beider Seiten gelungen. Dazu gehört auch die Regelung, dass die Gehälter für alle Mitarbeitenden in der gleichen Höhe steigen – lediglich dort, wo es schwieriger ist, mit einer Verzögerung von drei Monaten.

In den nächsten vierzehn Tagen werden sich beide Seiten intern beraten und eine Annäherung prüfen. Wir haben weiterhin die Bereitschaft zur Verständigung signalisiert. Die nächste Sitzung der ARK DD findet dann am 24. und 25. November 2021 in Berlin statt. Es ist durchaus möglich, dass es erst dann zu einer Einigung kommen kann.

Mit Kopfschütteln sang- und klanglos in die Sommerpause

Die erneute Initiative der Dienstgeberseite für eine frühzeitige Beschlussfassung zu Gehaltssteigerungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) hat auch in der letzten Sitzung der ARK DD vor der Sommerpause am 17. Juni 2021 nicht zum Erfolg geführt. Die Dienstgebervertreter bedauern dies sehr, haben sie sich doch seit Februar mehrfach um eine für Mitarbeiter attraktive und  Einrichtungen so wichtige frühzeitige Gesamtverständigung mit Corona-Prämien und Gehaltsanhebung mit einer Zwei vor dem Komma bemüht (vgl. auch unser Beitrag vom 4. Mai 2021).

Denn: Die Mitarbeitenden in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe haben kein Verständnis dafür, dass für die AVR DD bisher keine Corona-Prämie beschlossen worden ist. Die vielen Schreiben an die Arbeitsrechtliche Kommission zeigen dies. Die Mitarbeitenden in der Diakonie, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, verdienen zudem angemessene Gehaltssteigerungen.

Die Dienstgeberseite hat im Juni einen letzten Vorschlag für die Beschlussfassung in der Juni- Sitzung vorgelegt, der sowohl die Zahlung einer Corona-Prämie als auch weitere Gehaltssteigerungen beinhaltet haben (Erhöhung der Entgelttabellen, Erhöhung von Zulagen, Einführung von Zulagen für bestimmte ausgeübte Funktionen). Ein echter Wille zu einer Verständigung war für die Dienstgeber nicht erkennbar – die Dienstnehmer hatten zuletzt die Bedingungen für die Fortführung weiterer Gespräche noch einmal erhöht und jegliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit entgegen langjähriger gemeinsamer Praxis abgelehnt.

Diese starre Haltung der Dienstnehmervertreter irritiert sehr. So sind die Reaktionen aus dem Fachausschuss der Dienstgeber und den Rückmeldungen aus den Einrichtungen entweder Enttäuschung, Ärger oder Kopfschütteln. Denn das vorgelegte „Gesamtpaket“ brauchte den Vergleich mit anderen Tarifabschlüssen nicht zu scheuen und hätte die hohe Attraktivität der AVR DD weiterhin sichergestellt und ausgebaut! Die AVR DD sind bereits jetzt Spitzenreiter im Gehalt, nicht nur in der Diakonie, meist auch über alle Tarife in Deutschland.

Auch wenn die Dienstnehmervertreter es nicht gerne hören: Die Einrichtungen, die ihre Mitarbeitenden nach den AVR DD vergüten, brauchen  Planungssicherheit. Die Kostenträger refinanzieren Steigerungen der Personalkosten, wenn die Einrichtungen diese frühzeitig und im Voraus geltend machen. Ein Beschluss der ARK erst im Herbst ist für viele Einrichtungen zu spät. Es zeichnet sich zudem schon jetzt ab, dass die öffentlichen Haushalte der Kostenträger angesichts der Ausgaben durch die Corona-Pandemie stark belastet sind. Dies wird später im Jahr dazu führen, dass die Kostenträger nur noch geringere Steigerungen der Personalkosten anerkennen werden wollen.

Die Dienstgeberseite wird nun eine Neubewertung der Lage vornehmen und sich so auf die nächste Sitzung der ARK am 16./17. September vorbereiten. Der für die Einrichtungen so wichtige Vorlauf zur Berücksichtigung in den Kostensatzverhandlungen für das nächste Jahr ist aber nun auf der Strecke geblieben. Der nächste Vorschlag der Dienstgeberseite wird daher nicht mehr dem zuletzt vorgelegten entsprechen können. Die Dienstgeberseite wirbt weiter für passende, gemeinsame und verbindliche Antworten in der ARK DD für die Anliegen der Mitarbeitenden und der Einrichtungen – frühzeitig und planungssicher. Die Dienstnehmerseite hat eigene Anträge für die Septembersitzung der ARK für die Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 8a AVR DD und auch für alle übrigen Mitarbeitenden nach Anlage 1 AVR DD angekündigt.

Es ist so schade, dass die Chance zur frühen Klarheit eines attraktiven Gehalts vertan ist.

Keine Einigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Leider ist es in der Sitzung am 29. April zu keiner Einigung über Entgeltsteigerungen im Interesse der Mitarbeitenden und Einrichtungen gekommen.

Die Dienstgeberseite hatte zur Sitzung ein umfassendes Angebot vorgelegt, dass mit der Zahlung einer steuerfreien Corona-Prämie und mit Entgelterhöhungen eine Gesamtlösung beinhaltete. Das Angebot ging deutlich über den im Februar seitenübergreifend eingebrachten Vorschlag hinaus. Es nahm Anliegen der Dienstnehmerseite auf, die nach der Februar-Sitzung in mehreren intensiven Gesprächen einer Arbeitsgruppe diskutiert worden waren. Umso mehr bedauert es die Dienstgeberseite, dass die Dienstnehmerseite in der Sitzung keine Bereitschaft zeigte, die beiden Themen zumindest gemeinsam zu beraten und in einem zweiten Schritt Lösungen für mögliche Beschlussfassungen zu finden. Kürzungen bestehender Vergütungsbestandteile waren nicht Bestandteil des Angebots!

Die Dienstgeberseite schlug auch eine Kompromisslösung vor, nachdem die (inhaltlich zwischen den beiden Seiten geeinte) Prämien-Regelung in Kombination mit einer bis zum Ende des Jahres laufenden Antragsfriedenspflicht hätte beschlossen werden können. Damit hätte für die Einrichtungen angesichts der mit der Zahlung der Corona-Prämie verbundenen Refinanzierungsfragen eine gewisse Planungssicherheit für das Jahr 2021 erreicht werden können. Die Dienstnehmerseite lehnte diesen Vorschlag ab. Die Antragsfriedenspflicht hätte lediglich einseitige Anträge zu Entgelterhöhungen ausgeschlossen. Einvernehmliche Beschlussfassungen mit Wirkung für das Jahr 2021 wären  jederzeit möglich geblieben. Die Dienstgeberseite verwies auf das vorliegende Angebot zu Entgelterhöhungen, über das auch nach dem isolierten Beschluss der Corona-Prämie noch hätte beraten werden können. Auch dies lehnte die Dienstnehmerseite ab.

Die Dienstgeberseite bedauert die fehlende Verständigung sehr. Angesichts des sich nun abzeichnenden fehlenden Refinanzierungsvorlaufs wird ein Angebot in diesem Umfang später im Jahr nicht mehr aufrechterhalten werden können.

zur Corona-Prämie

Noch besteht eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für gezahlte Corona-Prämien. Ohne diese staatliche Begünstigung ist die Zahlung für die Mitarbeitenden nicht mehr attraktiv. Festzuhalten ist, dass sowohl im Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes als auch in den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Corona-Prämien im Zusammenhang mit Entgeltverhandlungen beschlossen wurden.

Das Angebot beinhaltete eine nach Entgeltgruppen gestaffelte steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von bis zu 600 €, soweit Mitarbeitende den maximal steuerlich begünstigten Betrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft haben. Damit hätten insbesondere die Mitarbeitenden profitiert, die bisher keine staatlich finanzierten Corona-Prämien erhalten haben.

zu Entgeltsteigerungen

Nur eine frühzeitige Beschlussfassung von Entgeltsteigerungen ermöglicht Einrichtungen, die damit zukünftig verbundenen Kostensteigerungen bei den Kostenträgern zu verhandeln. Eine solche Planungssicherheit ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der abzusehenden Verschärfung der wirtschaftlichen Lage von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund umfasste das Angebot lineare Entgeltsteigerungen in Höhe von 2,0 v.H. zum 1. Oktober 2021 bzw. für Einrichtungen im Norden und Osten zum 1. Januar 2022. Diese Unterscheidung orientiert sich an vergangenen Beschlüssen der ARK DD. Zusätzlich waren die Einführung und Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen (u.a. Funktionszulagen für einzelne gefragte Tätigkeiten) im Angebot enthalten.

Sitzung der ARK DD am 26. Februar 2021

Dienstgeber tragen auch Corona-Prämie mit  

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat heute in ihrer heutigen Sitzung über das Anliegen der Dienstnehmerseite nach Zahlung einer Corona-Prämie für die Mitarbeitenden in den AVR DD und dem Anliegen der Dienstgeberseite zum vorzeitigen Beschluss weiterer Entgeltsteigerungen im Jahr 2022 intensiv beraten.

Die Dienstgeberseite bedauert, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlüsse über die Zahlung einer Corona-Prämie und weiteren Entgeltsteigerungen für die nicht-ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefasst werden konnte. Ein entsprechender Beschlussvorschlag war zuvor von Mitgliedern beider Seiten erarbeitet und zur Sitzung vorgelegt worden.

Aus Sicht der Dienstgeberseite nimmt dieser Beschlussvorschlag die Anliegen beider Seiten auf. Er enthält die Zahlung einer Corona-Prämie zum Ausgleich für die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 in allen Hilfefeldern und Entgeltsteigerungen sowie die für Einrichtungen wichtige Planungssicherheit für die anstehenden Kostensatzverhandlungen vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten Wirtschafts- und Haushaltslage.

Der in der Sitzung präzisierte Vorschlag umfasste insbesondere folgende Inhalte:

  • Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie im April 2021 – je nach Entgeltgruppe zwischen 300 € und 600 €.
  • Vergütungssteigerungen im Jahr 2022 in Höhe von 2,1 v.H. – mindestens jedoch um 50 €.

Die Dienstnehmerseite war demgegenüber mehrheitlich nur bereit, einen Beschluss über die Zahlung einer Corona-Prämie zu fassen.

Eine mögliche Beschlussfassung wird nun weiter von beiden Seiten gemeinsam beraten.

Pflegemindestarbeitsbedingungen

Wie die Tarifvertragsparteien verdi und BVAP gestern öffentlich bekannt gegeben haben, ist ihre beabsichtigte Antragstellung gemäß § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz an das BMAS zur Erstreckung ihres „Tarifvertrages über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege“ nach der gestrigen Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hinfällig geworden. Es erfolgte daher keine Abstimmung mehr über den Antrag der Tarifvertragsparteien.

Die Dienstgeber werden sich weiterhin solidarisch für alle Beschäftigten in der Altenpflege und mit der Caritas in der Pflegekommission für bessere Pflegemindestarbeitsbedingungen einsetzen und begrüßen ebenfalls die Ankündigung, dass die 5. Pflegekommission zeitnah errichtet wird. Die Pflegekommission ermöglicht zudem verlässlich die Verbesserung der Pflegemindestarbeitsbedingungen. Gleichzeitig mahnen die Dienstgeber die zügige Umsetzung der Pflegereform an, um die Attraktivität der Altenpflege langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen.

 

Intensive Diskussionen in der ARK DD – auch im digitalen Raum

In der Altenpflege, im Krankenhaus, bei der Kinder- und Jugendhilfe, in Beratungsstellen, in der Eingliederungshilfe… – wohin man auch schaut: Die Mitarbeitenden in der Diakonie haben in den letzten Monaten viel geleistet, kreative Lösungen gefunden und gemeinsam haben in den meisten Einrichtungen alle an einem Strang gezogen, um die Versorgung und Betreuung unserer Klientinnen und Kunden bestmöglich sicher zu stellen. Für diesen Einsatz gebührt allen, die sich engagiert haben, ein großer Dank!

Auf der digitalen ARK-Sitzung am vergangenen Donnerstag wurde deswegen auf Initiative der Dienstnehmer intensiv darüber diskutiert, inwiefern dieser Dank sich auch finanziell – entsprechend der Prämienzahlungen u.a. beim öffentlichen Dienst – ausdrücken ließe. Anders als beim öffentlichen Dienst stand und steht allerdings nach den Erhöhungen der letzten Monate, zuletzt im Juli bzw. Oktober 2020, keine Entgeltrunde an. Im Öffentlichen Dienst gibt es für sieben Monate keine Gehaltssteigerung. Diese ist erst zum 1. April 2021 vereinbart, während Mitarbeitende, die nach den AVR DD vergütet werden, bereits zum 1. Juli 2020 bzw. 1. Oktober 2020 weitreichende Erhöhungen erhalten haben. Weil die nächste Entgeltrunde im Sommer 2021 ansteht, gibt es derzeit keine Möglichkeit für die Dienstgeber, einen zusätzlichen Bonus zu vereinbaren. Denn die Verteilungsspielräume sind gering: Die Verhandlungen mit den Kostenträgern sind für dieses Jahr abgeschlossen. Als Vertreter gemeinnütziger Unternehmen haben wir keine großen Rücklagen, auf die wir zugreifen könnten.

Auch wenn wir uns nicht für tarifliche Prämien-Vereinbarungen aussprechen können, unser Einsatz für eine gesamtgesellschaftlich getragene Corona-Prämie für alle durch die Pandemie besonders belasteten Mitarbeitenden (z.B. auch in der Eingliederungs- oder der Kinder- und Jugendhilfe) bleibt unverändert bestehen. Diese gesellschaftliche Anerkennung muss allerdings nicht nur für die Altenhilfe staatlicherseits finanziert werden, also von Bund und Ländern, getragen werden.

Weitere Themen der digitalen ARK-Sitzung war u.a. das weitere Verfahren in Hinblick auf die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen BVAP und der Gewerkschaft Ver.di. Ebenfalls thematisiert wurde eine Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1.

Information

Die Auswirkungen der CoVid-19-Pandemie sind nun wahrlich nicht ohne Auswirkungen an den Einrichtungen in der Diakonie vorbeigegangen. In diesen Zeiten hat die ARK DD einen Arbeitsmodus gefunden, der durch fehlende persönliche Begegnungen und durch den Einsatz web-gestützter Sitzungen geprägt ist.

Die Rundschreiben der ARK DD machen deutlich, dass nach der großen Entgeltrunde 2019, die bis zum 31.07.2022 wichtige Entwicklungen geregelt hat, auch in reiseunfreundlichen Zeiten gemeinsam Beschlüsse auf den Weg gebracht werden konnten. In Anbetracht mancher Dynamik in den vergangenen Monaten und viel Einsatz im Alltagsgeschäft in den Einrichtungen bitten wir um Verständnis und halten Sie wieder auf dem Laufenden.

Weihnachtsgruß

Wir blicken zurück auf ein – auch aus tarifpolitischer Perspektive – ereignisreiches Jahr. Allen Vertretern der Dienstnehmer und Dienstgeber in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Diakonie sowohl auf der Bundes- als auch auf regionaler Ebene danken wir für ihr Engagement und ihr Ringen um die besten Lösungen. Unser Bestreben, die Arbeitsbedingungen für (potenzielle) diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin attraktiv zu gestalten, die ökonomische Solidität diakonischer Unternehmen zu sichern und die gute Versorgung unserer Klienten in allen Not- und Lebenslagen zu fördern, werden wir auch im kommenden Jahr verfolgen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gesegnete Adventszeit, frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

ARK DD beschließt Entgelterhöhungen für ärztliche Mitarbeitende

In der Sitzung am 10. Oktober 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland nun auch die Entgeltrunde für die ärztlichen Mitarbeitenden abgeschlossenen. Sie setzt mit dem Beschluss die im Juli verabschiedeten Eckpunkte um.

Durch den Beschluss verändern sich insbesondere die Regelungen zum Bereitschaftsdienst.

Die wichtigsten Elemente im Überblick:

  • Die Vergütung werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 2,5 v.H. erhöht. Zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 steigen die Entgelte jeweils um weitere 2,0 v.H. Die Entgelte für geleistete Bereitschaftsdienste steigen in gleichem Maß. Zusätzlich wird der für jede Stunde des Bereitschaftsdienstes zu zahlende Zuschlag angehoben. Ab 2021 wird für die Vergütung der Bereitschaftsdienste ein höheres Maß an Arbeitszeit zu Grunde gelegt.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Höchstgrenze von im Kalenderhalbjahr pro Monat zu leistenden Bereitschaftsdiensten (durchschnittlich vier Dienste) bzw. eine Mindestanzahl von freien Wochenenden im Kalenderhalbjahr (durchschnittlich mindestens zwei Wochenenden). Abweichungen hiervon sind möglich, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit vorliegt. In diesem Fall sehen die tariflichen Regelungen teilweise eine höhere Vergütung der weitergehenden Bereitschaftsdienste vor.
  • Weitere Regelungen betreffen die Aufstellung des Dienstplanes, eine umfassende Arbeitszeiterfassung sowie die Gestaltung von 24-Stunden im Bereitschaftsdienst.
  • Ab dem 1. Januar 2020 können ärztliche Mitarbeitende einen höheren Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit erwerben. Langjährig beschäftigte Ärztinnen und Ärzte können anstelle ihrer Vergütung drei zusätzliche freie Tagen wählen.

Die AVR DD liegen mit diesem Beschluss bei gleichen Mantelregelungen weiterhin um 1,6 v.H. über den Tabellenwerten des Tarifvertrages Marburger Bund / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.

Die Beschlussfassung stellt die betroffenen diakonischen Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Insbesondere für kleine Krankenhäuser wird es schwierig sein, die organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgaben zum Bereitschaftsdienst umzusetzen. Dies haben die Krankenhausvertreter auf der Dienstgeberseite deutlich herausgestellt.