Einigung erzielt: Corona-Prämie und Entgeltsteigerungen in den AVR DD

In der Sitzung am 25. November 2021 haben sich Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland auf die Gehaltsentwicklung der Mitarbeitenden (außer den Ärzten) für das Jahr 2022 verständigt.

Corona-Prämie

Die diakonischen Mitarbeitenden haben in den vergangenen Monaten tagtäglich die Herausforderungen der Corona-Pandemie angenommen und waren rund um die Uhr für die Klientinnen und Klienten da. Die Mitarbeitenden erhalten als Anerkennung für die besonderen Belastungen eine Corona-Prämie in Höhe von bis zu 800 €.

Attraktive Entgelte ab 1. Januar und Zulagen ab 1. April

  • Ab dem 1. Januar 2022 erhöhen sich die Entgelte um 2,2 v.H., mindestens jedoch 50 €.
  • Mitarbeitende erhalten eine höhere Wechselschichtzulage (zunächst 100 € dann 130 €) und einen höheren Zuschlag für die Arbeit an Samstagen (15 v.H.).
  • Fachkräfte erhalten Zulagen für die Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen bzw. bei Weiterbildungen in Palliativ-Care, Wundmanagement oder in der Intensivpflege.

Die detaillierten Einzelheiten des Beschlusses sind auf unserer neuen Seite attraktiver.de dargestellt.

Wir finden, dass der Beschluss ein guter Kompromiss im Sinne der Mitarbeitenden wie der Unternehmen ist. Allerdings hätte eine frühere Einigung den Trägern und Einrichtungen mehr Möglichkeiten in den Verhandlungen mit den Kostenträgern gegeben. Einige Kostenträger refinanzieren Steigerungen der Personalkosten, wenn die Einrichtungen diese frühzeitig und im Voraus geltend machen. Dies bleibt uns für zukünftige Verhandlungen wichtig.

Wir wünschen eine gute, gesunde und behütete Adventszeit!