Sitzung der ARK DD am 7. November 2018

Auf der Tagesordnung der Sitzung der ARK DD am 7. November 2018 standen unter anderem sechs Anträge, die intensiv beraten wurden.

Beschlossen wurde ein Antrag der Dienstgeberseite mit der klarstellenden Regelung, dass Mitarbeitende keine Eigenbeteiligung an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgung leisten müssen, wenn sie nur Krankengeldzuschüsse beziehen.

Über die übrigen Anträge konnte keine Einigkeit erzielt werden.

Die Dienstgeberseite hatte verschiedene Anpassungen der AVR DD beantragt, die Urteile der Arbeitsgerichte bzw. gesetzliche Änderungen nachvollziehen:

  • So soll klargestellt werden, dass gesetzliche Ansprüche wie z.B. Ansprüche von Mitarbeitenden auf den Mindestlohn nicht von der Ausschlussklausel in § 45 AVR DD erfasst sind. Ausschlussklauseln dienen der Rechtsklarheit zwischen den Arbeitsvertragsparteien und sind in kirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelungen wie in Tarifverträgen anerkannt und üblich.
  • Auch soll in einigen Vorschriften der AVR DD die erforderliche Schriftform durch die weniger strenge Textform (z.B. das Stellen von Ansprüchen durch EMail) ersetzt werden. Hintergrund ist auch hier der Nachvollzug einer gesetzlichen Änderung.
  • Aus den Regelungen zum Erholungsurlaub in den AVR DD soll erkennbar sein, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt. Daher soll ausdrücklich zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Urlaub unterschieden werden. Die entsprechende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist von diakonischen Trägern bereits jetzt zu beachten. Eine Abbildung in den AVR DD erhöht die Transparenz.

Die Anträge dienen der Wiederherstellung der rechtssicheren und klaren Anwendung von seit vielen Jahren in den AVR DD enthaltenden und akzeptierten Bestimmungen in der Praxis. Obwohl solche Anpassungen auch bereits in regionalen Arbeitsrechtlichen Kommissionen vorgenommen wurden, stimmte die Dienstnehmerseite in der ARK DD diesen nicht zu.

Die Dienstnehmerseite hatte zwei Anträge zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt.

  • Sie strebt die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost (bisher 40 Stunden) an das Tarifgebiet West (39 Stunden) zum 1. Dezember 2018 an. Die Dienstgeberseite machte deutlich, dass sie sich eine Angleichung der Arbeitszeit politisch nicht verschließen will. Eine Angleichung in der beantragen Form sei wegen der damit verbundenen faktischen Kostensteigerung für die Einrichtungen jedoch nicht tragbar. Zu bedenken sei auch, dass die einschlägigen regionalen kirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelungen, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie die übrigen Wettbewerber weiterhin eine 40-Stunden-Woche vorsehen. Die Dienstnehmerseite drängte auf eine kurzfristige Angleichung. Das Angebot der Dienstgeberseite, gangbare Wege einer Angleichung auszuloten, lehnte sie ab. Der Antrag fand damit in der ersten Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit.
  • Die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen soll nach einem Vorschlag der Dienstnehmerseite zukünftig vollständig als Arbeitszeit anzurechnen und zu vergüten sein. Die Dienstgeberseite lehnt dies ab. Auf einen weiteren Hinweis der Dienstgeberseite zur vorgelegten Neuformulierung des § 3 Absatz 4 AVR DD verzichtete die Dienstnehmerseite zunächst auf eine Abstimmung über den Antrag.

Weitere Themen der Sitzung waren zudem die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD sowie der aktuelle Arbeitsstand in der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege, in der sowohl ein Vertreter der Dienstnehmer- als auch der Dienstgeberseite der ARK DD vertreten ist.

Die Dienstgeberseite hatte bereits in der letzten Sitzung die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angeregt. Ein weiterer Austausch hierzu soll in der nächsten Sitzung der ARK DD am 16. Januar 2018 erfolgen.

Es wurde zudem bekannt gegeben, dass der Findungsausschuss zur Benennung des bzw. der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses der ARK DD am 26. November 2018 zu einer ersten Sitzung zusammenkommen wird.