Gordische Knoten und schwere Herzen

Der Schlichtungsausschuss der ARK DD hat am 3. April 2017 eine Entscheidung zur sogenannten kleinen „Paketlösung“ getroffen. Dem Antrag der Dienstgeber wurde beim Schlichtungsspruch nicht in Gänze entsprochen. Der Beschluss des Schlichtungsausschusses geht zu Gunsten der Mitarbeitenden materiell über den Antrag der Dienstgeberseite hinaus:

  • Mitarbeitende und Auszubildende erhalten bereits ab dem 1. Juli 2017 Entgelterhöhungen in Höhe von 2,7 % bzw. in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, bei Ambulanten Diensten und Beratungsstellen 2,7 % mehr ab dem 1. September 2017. Erhöht wird auch die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge in Anlage 9. Einrichtungen können mit ihren Mitarbeitervertretungen durch Dienstvereinbarung die Entgelterhöhungen um bis zu drei Monate vorziehen bzw. einen einheitlichen Termin für die Entgelterhöhung festlegen.
  • Ärztliche Mitarbeitende erhalten in Anlehnung an den Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar 2017 mehr Geld (+ 2,3 %) und bereits ab dem 1. September 2017 weitere 2,7 %,
  • Die Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung fällt geringer aus als in der kleinen „Paketlösung“ angebracht. Sie greift erst ab einem Beitragssatz von 4,5 % und beträgt die Hälfte des diesen Beitragssatz übersteigenden Betrages.
  • Die Rechtssicherheit der Öffnungsklauseln wurde durch redaktionelle Änderungen erreicht. Gleichzeitig wurde die Anwendung der Öffnungsklauseln aber an weitere konkrete Voraussetzungen (Entgelt und Urlaub) gebunden.

Der Schlichtungsbeschluss wird mit der schriftlichen Veröffentlichung in einem Rundschreiben durch die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland unmittelbar wirksam (vgl. https://www.diakonie-wissen.de/web/forum-recht-und-wirtschaft/arbeitsrechtliche-kommission).

Nachdem die Dienstgeberseite in den vergangenen Monaten bereits ein hohes Entgegenkommen gezeigt und sich von ihren ursprünglichen Anträgen gelöst hatte, trägt sie diese Entscheidungen des Schlichtungsausschusses mit den weiteren Abweichungen zugunsten der Dienstnehmerseite an dieser Stelle eher „schweren Herzens“. Für viele Einrichtungen bedeutet dieser Abschluss eine hohe wirtschaftliche Belastung und wird in einigen Regionen und Hilfefeldern über die wirtschaftliche Schmerzgrenze hinausgehen. Umso wichtiger ist es, dass der Schlichtungsausschuss Klarstellungen bei den Öffnungsklauseln beschlossen hat.

Es ist zu hoffen, dass mit diesem Schlichtungsbeschluss  zwei gordische Knoten gelöst sind: Einmal die seit Monaten offenen Fragen zu Entgelt, Attraktivität und Planungssicherheit. Zum anderen können sich die Beteiligten nun auf die Wiederherstellung der gebotenen Arbeitsfähigkeit in der ARK konzentrieren. Ein Gespräch erfolgt hierzu kurzfristig.