Das müsste es doch wert sein!

Am 28. Juni 2017 vertagte das Kirchengericht der EKD die Entscheidung zum Dienstnehmerantrag auf Aufhebung des Beschlusses des Schlichtungsausschusses der ARK DD. Ende Mai hatten die Dienstnehmer einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Was durch den Schlichtungsbeschluss vom 3. April 2017 erreicht werden sollte, Entgelterhöhungen und Planungssicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist seitdem durch diesen Aufhebungsantrag wieder auf unsichere Füße gestellt. Der Beschluss gilt auch weiterhin für 150.000 Mitarbeitende, doch bis zur kirchengerichtlichen Entscheidung wächst die Verunsicherung in den Einrichtungen weiter. Die wiederholte Abwesenheit der Dienstnehmervertreter bei der am 29. Juni regulär anberaumten Sitzung der ARK DD hat diesen Effekt noch verstärkt.

Aber es gibt Alternativen: Anfang August tagt der Fachausschuss der Dienstgeberseite und wenige Tage später der, der Dienstnehmer. Wir haben immer Gesprächsbereitschaft signalisiert und tun dies auch weiter. Wir wollen uns auch nach der Schlichtung innerhalb der ARK DD zu neuen Anträgen und Ideen austauschen: Dieser Austausch setzt aber konkrete Themen und differenzierte Vorschläge zu den attraktiven Arbeitsbedingungen in der Diakonie voraus, die die Seiten in den Fachausschüssen vor der Sitzung im September prüfen und bewerten können. Damit können wir Arbeitsbedingungen jenseits der Partikularinteressen bundesweit für die AVR DD gestalten – für Mitarbeitende und Einrichtungen direkt und unmittelbar. Das müsste es doch wert sein!