Mitarbeitergewinnung und -bindung im Fokus: höhere Entgelte für Pflege-Auszubildende und Vorziehen höherer Entgelte beschlossen

Auf der ordentlichen Sitzung der ARK DD am 28. März 2019 konnten nach konstruktiven Diskussionen mehrere Beschlüsse zu den AVR DD gemeinsam getroffen werden, die die Arbeitgeberattraktivität diakonischer Einrichtungen und Träger weiter stärken und größere Anreize für eine Ausbildung im sozialen Bereich bei einem diakonischen Unternehmen setzen.

  • Vorziehen höherer Entgelte: Innerhalb ihrer Entgeltgruppe kann Mitarbeitenden zukünftig ein bis zu zwei (Erfahrungs-)Stufen höheres Gehalt gewährt werden. Sollten Mitarbeitende bereits die letzte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben, kann ihnen ein höheres Entgelt in Höhe von bis zu 20% der Basisstufe gezahlt werden.
  • Stufengleiche Höhergruppierung: Wenn eine Höhergruppierung von bis zu zwei Entgeltgruppen ansteht – z.B. weil ein Mitarbeitender mehr Verantwortung übernimmt, wird zukünftig die bisherige Berufserfahrung anerkannt und der Mitarbeitende wird in dieselbe Erfahrungsstufe eingruppiert. Wenn also jemand aus der Entgeltgruppe 7, Erfahrungsstufe 2 aufgrund veränderter Aufgaben in die Entgeltgruppe 8 wechselt, dann erhält er dort auch die Erfahrungsstufe 2. Damit stärkt die ARK DD den Anreiz auf Weiterbildung und die Übernahme von Verantwortung.
  • Die Ausbildungsentgelte für Auszubildende in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege wurden durchschnittlich um gut 7 % angehoben. Auch die Vergütungen der Schülerinnen und Schüler zu Helferausbildungen in den Kranken- und Altenpflege wurden um 6,7 v.H. erhöht.
  • Außerdem wurde der Geltungsbereich der Ausbildungsvergütungen für nicht-pflegerische Ausbildungsberufe ausgeweitet und gilt nun auch u.a. für medizinisch-technische Assistentinnen und -assistenten für Funktionsdiagnostik, Radiologieassistentinnen und -assistenten und Ergotherapeuten.

Zu den anderen vorliegenden Anträgen konnte noch keine Einigkeit hergestellt werden. Außerdem wurden auf der Sitzung der ARK DD ihre Vertreter/innen für die Pflegemindestlohnkommission bestimmt.