Eine Gesamtverständigung ist das Ziel

Am vergangenen Freitag (17. Mai 2019) begannen die Verhandlungen für Entgelterhöhungen für Mitarbeitende in der Diakonie, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden.

Als Dienstgebern ist uns an einer Gesamtverständigung gelegen: Entgelterhöhungen insbesondere für Fachkräfte und Ärzte sowie strukturelle Verbesserungen für die Mitarbeitenden sind dabei im Gespräch.

Zwar können nicht kurzfristig so viele neue Pflegekräfte eingestellt werden, wie wir benötigen, denn es gibt schlicht derzeit nicht genügend Arbeitskräfte in diesem Bereich.  Die Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Mitarbeitenden können jedoch verbessert werden. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang ganz oben auf der Agenda steht, ist die Verlässlichkeit der geplanten Arbeitseinsätze. Das kurzfristige, unerwartete Einspringen sollte zukünftig vermieden werden.  Deshalb sieht ein Vorschlag z.B. vor, eine neue „Stand-by“-Regelung einzuführen, die für mehr Verlässlichkeit sorgen könnte. Dabei würden sich die Mitarbeitenden in einem Zeitfenster von bis zu zwei Stunden bereit halten, um kurzfristige Bedarfe abzudecken. Diese „Vertretungsbereitschaft“ würde gesondert mit bis zu 45 Euro vergütet werden. Außerdem ist eine Ausbildungsoffensive im Gespräch, bei der die diakonischen Träger und Einrichtungen Pflegehilfskräfte bei der Qualifikation zur Pflegefachkraft unterstützen würden – eine weitere Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Verhandlungsbereitschaft seitens der Dienstnehmervertreter erhoffen wir uns bei den Zeitzuschlägen. Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sind steuerlich besonders privilegiert, deswegen kommen diese ohne Abzüge direkt im Portemonnaie der Beschäftigten an. Würden man die Samstagszuschläge reduzieren, könnten die Mitarbeitenden bei den anderen Zuschlägen effektiver vergütet werden.