Gemeinsam geht es besser: Beschluss der ARK DD vom 16. Juli 2019

In der Sitzung am 16. Juli 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das die Arbeitsbedingungen in der Diakonie spürbar verbessern wird. Für Fachkräfte und langjährig Beschäftigte sind ergänzende Regelungen ein wichtiges Bindungs- und Gewinnungsinstrument. Die wichtigsten Elemente im Überblick:

Attraktive Entgelte

So sind Entgeltsteigerungen von bis zu über 9 Prozent vorgesehen: Ab dem 1. Juli 2019 erhöhen sich die Entgelte für alle Mitarbeitenden (außer den Ärzten) um bis zu 3,5 Prozent, mindestens um 2,5 Prozent. Zum 1. Juli 2020 erhöhen sich die Entgelte erneut um fast 5,5 Prozent, mindestens um 2,2 Prozent. Dies beinhaltet eine zusätzliche Erfahrungsstufe für die Entgeltgruppen der Fachkräfte (EG 7 bis EG 13). Durch alle Erhöhungsbestandteile zusammen sind so Steigerungen von über 9 Prozent erreichbar. Die Entgeltregelungen treten im Norden und Osten abweichend jeweils zum 1. Oktober 2019 bzw. 2020 in Kraft.

Mehr Verlässlichkeit in Dienstplänen

Ganz oben auf der Agenda der Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter stand in den Verhandlungen das Thema „verlässliche Dienstpläne“. Denn kurzfristiges Einspringen für erkrankte Kolleg/innen stellt viele Mitarbeitende vor organisatorische Herausforderungen, z.B. bei der Verschiebung von eigenen, individuellen Terminen. Deswegen werden zukünftig Stand-by-Dienste eingeführt, an denen sich Mitarbeitende an bestimmten Tagen für einen Einsatz am gleichen Tag in einem Zeitfenster von zwei Stunden bereithalten. Dafür werden zukünftig pauschal 30 Euro gezahlt. Bei einem tatsächlichen Abruf erhöht sich das zusätzliche Entgelt auf 45 Euro. Sollte dennoch ein kurzfristiges „Holen-aus-dem-Frei“ notwendig werden, gibt es zukünftig eine Pauschale von 60 Euro.

Die weiteren Beschlüsse im Überblick:

  • Die Dienste zu ungünstigen Zeiten (Sonntags- und Nachtarbeit) werden besser honoriert. Auch „netto“ kommt durch die Berücksichtigung der Steuerfreiheit mehr bei den Mitarbeitenden an. Die Schichtzulagen sind angepasst.
  • Nach den deutlichen Verbesserungen für die Ausbildungsentgelte in der Pflege und weiteren Beschlüssen steigen die übrigen Ausbildungsgänge zum 01.07.2019 um 2,5 v.H. und alle dann einheitlich zum 01.07.2020 um weitere 2,2 v.H.
  • 30 Tage Urlaub gelten nun für alle Mitarbeitenden und Auszubildenden
  • Die Arbeitszeit im Osten wird in zwei Schritten auf 39 Stunden reduziert und damit auf das Niveau im Westen angepasst
  • Für die Ärzte werden separate Regelungen gesondert beschlossen

Von diesem sehr umfangreichen Maßnahmenpaket erhoffen wir Dienstgeber uns eine angemessene Honorierung des täglich Geleisteten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und dadurch auch eine gute Bindung und einen Vorsprung im Wettbewerb um fachlich versierte neue Mitarbeitende.

Eine Gesamtverständigung ist das Ziel

Am vergangenen Freitag (17. Mai 2019) begannen die Verhandlungen für Entgelterhöhungen für Mitarbeitende in der Diakonie, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden.

Als Dienstgebern ist uns an einer Gesamtverständigung gelegen: Entgelterhöhungen insbesondere für Fachkräfte und Ärzte sowie strukturelle Verbesserungen für die Mitarbeitenden sind dabei im Gespräch.

Zwar können nicht kurzfristig so viele neue Pflegekräfte eingestellt werden, wie wir benötigen, denn es gibt schlicht derzeit nicht genügend Arbeitskräfte in diesem Bereich.  Die Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Mitarbeitenden können jedoch verbessert werden. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang ganz oben auf der Agenda steht, ist die Verlässlichkeit der geplanten Arbeitseinsätze. Das kurzfristige, unerwartete Einspringen sollte zukünftig vermieden werden.  Deshalb sieht ein Vorschlag z.B. vor, eine neue „Stand-by“-Regelung einzuführen, die für mehr Verlässlichkeit sorgen könnte. Dabei würden sich die Mitarbeitenden in einem Zeitfenster von bis zu zwei Stunden bereit halten, um kurzfristige Bedarfe abzudecken. Diese „Vertretungsbereitschaft“ würde gesondert mit bis zu 45 Euro vergütet werden. Außerdem ist eine Ausbildungsoffensive im Gespräch, bei der die diakonischen Träger und Einrichtungen Pflegehilfskräfte bei der Qualifikation zur Pflegefachkraft unterstützen würden – eine weitere Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Verhandlungsbereitschaft seitens der Dienstnehmervertreter erhoffen wir uns bei den Zeitzuschlägen. Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sind steuerlich besonders privilegiert, deswegen kommen diese ohne Abzüge direkt im Portemonnaie der Beschäftigten an. Würden man die Samstagszuschläge reduzieren, könnten die Mitarbeitenden bei den anderen Zuschlägen effektiver vergütet werden.

 

Mitarbeitergewinnung und -bindung im Fokus: höhere Entgelte für Pflege-Auszubildende und Vorziehen höherer Entgelte beschlossen

Auf der ordentlichen Sitzung der ARK DD am 28. März 2019 konnten nach konstruktiven Diskussionen mehrere Beschlüsse zu den AVR DD gemeinsam getroffen werden, die die Arbeitgeberattraktivität diakonischer Einrichtungen und Träger weiter stärken und größere Anreize für eine Ausbildung im sozialen Bereich bei einem diakonischen Unternehmen setzen.

  • Vorziehen höherer Entgelte: Innerhalb ihrer Entgeltgruppe kann Mitarbeitenden zukünftig ein bis zu zwei (Erfahrungs-)Stufen höheres Gehalt gewährt werden. Sollten Mitarbeitende bereits die letzte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben, kann ihnen ein höheres Entgelt in Höhe von bis zu 20% der Basisstufe gezahlt werden.
  • Stufengleiche Höhergruppierung: Wenn eine Höhergruppierung von bis zu zwei Entgeltgruppen ansteht – z.B. weil ein Mitarbeitender mehr Verantwortung übernimmt, wird zukünftig die bisherige Berufserfahrung anerkannt und der Mitarbeitende wird in dieselbe Erfahrungsstufe eingruppiert. Wenn also jemand aus der Entgeltgruppe 7, Erfahrungsstufe 2 aufgrund veränderter Aufgaben in die Entgeltgruppe 8 wechselt, dann erhält er dort auch die Erfahrungsstufe 2. Damit stärkt die ARK DD den Anreiz auf Weiterbildung und die Übernahme von Verantwortung.
  • Die Ausbildungsentgelte für Auszubildende in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege wurden durchschnittlich um gut 7 % angehoben. Auch die Vergütungen der Schülerinnen und Schüler zu Helferausbildungen in den Kranken- und Altenpflege wurden um 6,7 v.H. erhöht.
  • Außerdem wurde der Geltungsbereich der Ausbildungsvergütungen für nicht-pflegerische Ausbildungsberufe ausgeweitet und gilt nun auch u.a. für medizinisch-technische Assistentinnen und -assistenten für Funktionsdiagnostik, Radiologieassistentinnen und -assistenten und Ergotherapeuten.

Zu den anderen vorliegenden Anträgen konnte noch keine Einigkeit hergestellt werden. Außerdem wurden auf der Sitzung der ARK DD ihre Vertreter/innen für die Pflegemindestlohnkommission bestimmt.

ARK-Beschluss: bessere Förderung praxisintegrierter Ausbildung

Auf Initiative der Dienstgeberseite hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) auf ihrer kurzen Sondersitzung am 7. Februar 2019 in einem ersten Schritt eine Vergütung für Praxiszeiten im Rahmen der sogenannten praxisintegrierten Ausbildungen für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin bzw. des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin beschlossen. Denn neben der etablierten schulischen Ausbildung mit anschließendem einjährigen Anerkennungspraktikum ermöglichen einzelne Bundesländer praxisintegrierte Ausbildungsgänge in diesem Bereich. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Praxiszeiten auf die gesamte Schulzeit verteilt werden.

Bislang war für derartig verteilte Praxiszeiten – im Gegensatz zum einjährigen Anerkennungspraktikum – in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) keine Vergütung vorgesehen. Mit dem Beschluss der ARK DD am vergangenen Donnerstag ändert sich das jetzt: Zunächst als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holsteinangelegt, erhalten Schüler/innen nun ein Entgelt, das sich an der Praktikumsvergütung im „Anerkennungsjahr“ der „klassischen“ Ausbildungsgänge orientiert. Dies ist ein Baustein, um Mitarbeitende für diese Berufsfelder zu gewinnen.

Das Ziel der Mitarbeitergewinnung und -bindung ist auch bei zwei weiteren Vorschlägen der Dienstgeberseite handlungsleitend. Diese würden den Trägern die Möglichkeit geben, eine höhere Ausbildungsvergütung und ein höheres Entgelt für Mitarbeitende durch das „Vorziehen von Entgeltstufen“ zu zahlen, sofern dies die jeweilige Refinanzierungssituation durch die Kostenträger zulässt. Gleichzeitig ist eine solche tarifliche Verankerung im Tarif die Voraussetzung dafür, dass die von den Trägern gezahlten höheren Vergütungen durch die Kostenträger anerkannt und refinanziert würden. Die Dienstgeberseite hofft, dass zu diesen Punkten in einer der nächsten ARK-Sitzungen eine Verständigung mit den Dienstnehmervertretern möglich sein wird.

Konstruktiv kontrovers – die erste Sitzung der ARK DD 2019

Auf der ersten Sitzung der ARK DD 2019 wurde intensiv über die vielfältigen Anträge diskutiert. Einigkeit bestand darin, eine Gesetzesvorgabe in den AVR DD umzusetzen. Damit wird an vielen Stellen in den AVR DD die „Schriftform“ durch die unkompliziertere „Textform“ (die u.a. auch E-Mails umfasst) abgelöst. In diesem Zuge wurde zudem die Regelung zu Nebentätigkeiten angepasst. Annäherung gab es beim Bemühen um eine rechtssichere Formulierung der Ausschlussklausel in § 45 AVR DD. Zu drei von uns kurzfristig eingebrachten Anträgen zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität in Folge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes soll ggf. in einer kurzfristig anberaumten Sitzung der ARK DD im Februar weiter verhandelt werden.

Der Antrag der Dienstgeberseite zur Klarstellung der Verfallfristen des Erholungsurlaubs sowie der Antrag der Dienstnehmerseite zur Neufassung der Regelung zum erweiterten Führungszeugnis blieben strittig; letzterer insbesondere wegen der von der Dienstnehmerseite geforderten Anrechnung als Arbeitszeit.

Keine Einigung gab es ebenfalls bei der Forderung der sofortigen Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit. Als Dienstgeber verstehen wir das Anliegen einer Vereinheitlichung und haben deshalb einen Vorschlag für eine mögliche Umsetzung vorgelegt. Allerdings sehen wir auch: Keine der regionalen Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie oder der übrigen Anbieter im Osten sieht eine 39-Stunden-Woche vor, der TVöD im Osten geht ebenfalls von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus. Und: Auch in einigen Regionen im Westen gibt es in der Diakonie die 40-Stunden-Woche. Eine Verkürzung der Arbeitszeit wirkt sich unmittelbar auf Kosten, Personalressourcen und Kostensätze aus. In Zeiten von Fachkräftemangel und schon jetzt hohen Arbeitsbelastungen kann eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit daher nicht ohne weiteres und kurzfristig erfolgen. Wir würden es deshalb begrüßen, diesen Aspekt in einem Gesamtpaket mit Fragen von Entgelt und Arbeitszeit aufzunehmen und dazu gemeinsam zu einer tragfähigen, nicht überfordernden, Lösung zu kommen.

Auch wenn die Dienstnehmer es nicht gerne hören: Die Situation ist in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlich. Insbesondere die Wettbewerbslage und Refinanzierungsbedingungen unterscheiden sich von Region zu Region. Wir werben dafür, passende Antworten auf diese schwierigen Fragen gemeinsam in der ARK DD zu finden.

Erstmalig diskutiert wurde ein Antrag der Dienstnehmerseite, der eine Streichung der Regelung zur außerordentlichen Kündigung bei Kirchenaustritt vorsieht. In der offenen Diskussion wurden sowohl arbeitsrechtliche als auch theologische Aspekte angesprochen und ausgetauscht. Die Angelegenheit wurde in die nächste ordentliche Sitzung der ARK DD im März 2019 vertagt.

Unser Fazit: In der Sache wurde konstruktiv gerungen. Auch wenn Kontroversen bestehen blieben, werden wir uns weiterhin um Verständigungen bemühen.

Sitzung der ARK DD am 7. November 2018

Auf der Tagesordnung der Sitzung der ARK DD am 7. November 2018 standen unter anderem sechs Anträge, die intensiv beraten wurden.

Beschlossen wurde ein Antrag der Dienstgeberseite mit der klarstellenden Regelung, dass Mitarbeitende keine Eigenbeteiligung an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgung leisten müssen, wenn sie nur Krankengeldzuschüsse beziehen.

Über die übrigen Anträge konnte keine Einigkeit erzielt werden.

Die Dienstgeberseite hatte verschiedene Anpassungen der AVR DD beantragt, die Urteile der Arbeitsgerichte bzw. gesetzliche Änderungen nachvollziehen:

  • So soll klargestellt werden, dass gesetzliche Ansprüche wie z.B. Ansprüche von Mitarbeitenden auf den Mindestlohn nicht von der Ausschlussklausel in § 45 AVR DD erfasst sind. Ausschlussklauseln dienen der Rechtsklarheit zwischen den Arbeitsvertragsparteien und sind in kirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelungen wie in Tarifverträgen anerkannt und üblich.
  • Auch soll in einigen Vorschriften der AVR DD die erforderliche Schriftform durch die weniger strenge Textform (z.B. das Stellen von Ansprüchen durch EMail) ersetzt werden. Hintergrund ist auch hier der Nachvollzug einer gesetzlichen Änderung.
  • Aus den Regelungen zum Erholungsurlaub in den AVR DD soll erkennbar sein, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt. Daher soll ausdrücklich zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Urlaub unterschieden werden. Die entsprechende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist von diakonischen Trägern bereits jetzt zu beachten. Eine Abbildung in den AVR DD erhöht die Transparenz.

Die Anträge dienen der Wiederherstellung der rechtssicheren und klaren Anwendung von seit vielen Jahren in den AVR DD enthaltenden und akzeptierten Bestimmungen in der Praxis. Obwohl solche Anpassungen auch bereits in regionalen Arbeitsrechtlichen Kommissionen vorgenommen wurden, stimmte die Dienstnehmerseite in der ARK DD diesen nicht zu.

Die Dienstnehmerseite hatte zwei Anträge zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt.

  • Sie strebt die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost (bisher 40 Stunden) an das Tarifgebiet West (39 Stunden) zum 1. Dezember 2018 an. Die Dienstgeberseite machte deutlich, dass sie sich eine Angleichung der Arbeitszeit politisch nicht verschließen will. Eine Angleichung in der beantragen Form sei wegen der damit verbundenen faktischen Kostensteigerung für die Einrichtungen jedoch nicht tragbar. Zu bedenken sei auch, dass die einschlägigen regionalen kirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelungen, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie die übrigen Wettbewerber weiterhin eine 40-Stunden-Woche vorsehen. Die Dienstnehmerseite drängte auf eine kurzfristige Angleichung. Das Angebot der Dienstgeberseite, gangbare Wege einer Angleichung auszuloten, lehnte sie ab. Der Antrag fand damit in der ersten Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit.
  • Die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen soll nach einem Vorschlag der Dienstnehmerseite zukünftig vollständig als Arbeitszeit anzurechnen und zu vergüten sein. Die Dienstgeberseite lehnt dies ab. Auf einen weiteren Hinweis der Dienstgeberseite zur vorgelegten Neuformulierung des § 3 Absatz 4 AVR DD verzichtete die Dienstnehmerseite zunächst auf eine Abstimmung über den Antrag.

Weitere Themen der Sitzung waren zudem die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD sowie der aktuelle Arbeitsstand in der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege, in der sowohl ein Vertreter der Dienstnehmer- als auch der Dienstgeberseite der ARK DD vertreten ist.

Die Dienstgeberseite hatte bereits in der letzten Sitzung die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angeregt. Ein weiterer Austausch hierzu soll in der nächsten Sitzung der ARK DD am 16. Januar 2018 erfolgen.

Es wurde zudem bekannt gegeben, dass der Findungsausschuss zur Benennung des bzw. der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses der ARK DD am 26. November 2018 zu einer ersten Sitzung zusammenkommen wird.

Sachlicher Austausch: Sitzung der ARK DD am 12. September 2018

Gestern traf sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) zu ihrer ersten Arbeitssitzung nach der Konstituierung im Juni 2018. Beschlossen wurden mehrere unstrittige redaktionelle Änderungen. Materielle Anträge lagen zur Sitzung nicht vor. Gleichwohl wurden unterschiedliche Themenbereiche in einer weitestgehend konstruktiven Atmosphäre besprochen und Argumente ausgetauscht.

Breiten Raum nahm dabei die Information durch Herrn Dr. Kruttschnitt, Vorstand der Diakonie Deutschland, zur Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung (KAP) ein. In der Arbeitsgruppe 5 („Entlohnungsbedingungen in der Pflege“) ist auch jeweils ein Vertreter der Dienstgeber und Dienstnehmer der ARK DD beteiligt.

Die Arbeitsgruppe 5 soll bis zum Frühjahr 2019 Vorschläge für Maßnahmen unterbreiten, wie unter Wahrung der Tarifautonomie und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts eine angemessene Entlohnung sowie die Refinanzierung der Kosten der Pflege gesichert werden können. Die Mitglieder der ARK DD tauschten sich über die Ziele und Grenzen der KAP aus, begrüßten die Möglichkeiten der Beteiligung und betonten die Bedeutung einer angemessenen Refinanzierung.

Anschließend berichtete Herr Dr. Kruttschnitt kurz über den aktuellen Verfahrensstand des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD).

Ferner befasste sich die ARK DD mit der Benennung des bzw. der (stellvertretenden) Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen wird nun der Findungsausschuss tätig, der sich aus acht Persönlichkeiten zusammensetzt, die paritätisch von der Delegiertenversammlung der Dienstgeber bzw. der Entsendeversammlung der Dienstnehmer im Frühjahr 2018 benannt wurden.

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat sich konstituiert

Am Mittwoch, d. 27. Juni 2018, hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) konstituiert. Ihr gehören je 12 Vertreter der Dienstgeber und Dienstnehmer an. Zum Vorsitzenden der ARK DD wurde Klaus Riedel vom Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe gewählt, sein Stellvertreter ist Matthias Bitzmann vom Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Die ARK DD entwickelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) weiter, in denen u.a. Entgelthöhen, Zulagen, Urlaubsansprüche etc. geregelt sind.

Einführungsgottesdienst mit Präsident Lilie
Erstmals fand zu Beginn der Amtsperiode ein Einführungsgottesdienst unter der Leitung des Diakonie-Präsidenten Ulrich Lilie statt. Das Lied „Sonne der Gerechtigkeit“, das im Gottesdienst gesungen wurde, kann durchaus als Richtschnur für die künftige Arbeit in der ARK DD gesehen werden. Kritisch wurde von den Dienstnehmervertretern ein Verfahren zur redaktionellen Klarstellung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD) bewertet.

Die Dienstgeber werben für einen konstruktiven Austausch auf Augenhöhe, um gemeinsam angemessene Antworten auf die Herausforderungen von guten Arbeitsbedingungen und Fachkräftebedarf sowie markt- und wirtschaftlichen Bedingungen der Einrichtungen und Dienste zu finden. Mit der ARK DD besteht ein auf Konsens ausgerichtetes Gremium, das direkt für die Arbeitsbedingungen von rund 150.000 Mitarbeitenden in der Diakonie Verantwortung trägt. Dieser Aufgabe wollen sich die Dienstgebervertreter gemeinsam mit den Dienstnehmervertretern stellen.

Deutliche Tariferhöhungen und zukünftige Herausforderungen

Am 21. Februar 2018 fand eine Sondersitzung der ARK DD statt, in der deutliche Entgelterhöhungen für die Mitarbeitenden beschlossen wurden. Für 2018 wurde ein Plus von 5,4 Prozent in zwei Stufen vereinbart: zum 1. März steigen die Entgelte um 3 Prozent, zum 1. Dezember um weitere 2,4 Prozent. Für die Ärzte erhöhen sich die Entgelte zum 1. Mai 2018 um 1,6 Prozent. Die Tarifsteigerungen von 2017 bleiben bestehen. Darüber hinaus wurde weiterhin eine geringe Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der kirchlichen Zusatzrente beschlossen.

Die Einigung ist das Ergebnis eines sehr langen und zähen Verhandlungsprozesses. Die Dienstgeber erhalten damit Planungssicherheit. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es zu einem gemeinsamen Beschluss in der Sitzung der ARK DD gekommen ist. Die Diakonie bleibt damit weiterhin einer der attraktivsten Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft.

Aber wir müssen auch feststellen, dass dieser Kompromiss für diakonische Einrichtungen insbesondere im Norden und Osten sowie in einigen Hilfefeldern wie der Pflege, der Rehabilitation, der Beratung oder der Beruflichen Bildung aufgrund der schwierigen Refinanzierungssituation enorme finanzielle Belastungen bedeutet. Der „Preis“ für eine Einigung in der ARK war aus der Sicht dieser diakonischen Unternehmen sehr hoch. Deswegen haben gestern alle Dienstgebervertreter an die zukünftige ARK DD appelliert, dringend von weiteren Kostensteigerungen für das Jahr 2019 für den Norden abzusehen.

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden finanziellen Belastungen begrüßen wir die Einigung zu den sogenannten „Öffnungsklauseln“, die tariftreuen Unternehmen wichtige finanzielle Spielräume in einem schwierigen ökonomischen Umfeld erhalten. So hoffen wir auch langfristig, diakonische Angebote und Arbeitsplätze zu sichern.

Mit dem Ergebnis ist eine große Verpflichtung für eine sachgerechte Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen in der Diakonie verbunden – diese wollen wir gemeinsam mit den Dienstnehmern wahrnehmen. Die nun neu zu konstituierende ARK kann unbelastet die AVR DD weiterentwickeln und notwendige Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen.

Silberstreif am Horizont? Dienstgeber legten neues Angebot vor

Anfang Januar haben wir als Dienstgebervertreter in Hinblick auf eine mögliche Sitzung der ARK DD und für den Fall einer zeitnahen Beschlussfassung am 11. Januar 2018  den Dienstnehmervertretern ein neues Angebot unterbreitet.

Dieses umfasst eine

  • weitere Entgelterhöhung von 3 Prozent zum 1. April 2018
  • sowie eine zusätzliche Einmalzahlung für das Jahr 2017 in Höhe von 140 Euro.

Unser Angebot ist Ausdruck unserer Bemühungen, den Dienstnehmervertretern bei der gemeinsamen Herstellung des Rechtsfriedens nach dem Schlichterspruch entgegenzukommen.

Dass es trotz der Anwesenheit der Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter nicht zu einer regulären ARK-Sitzung am 11. Januar 2018 kam, bedauern wir. Aber wir werten die Verhandlungen in einer sechsköpfigen Verhandlungsgruppe, die am 23. Januar 2018 fortgesetzt werden sollen, als positives Zeichen.